Schulungen und Aufklärungsarbeit

Fröhlich angeregt diskutierende Personengruppe an Besprechungstisch, Flipchart im Hintergrund.
© stock.adobe.com

Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

Fröhlich angeregt diskutierende Personengruppe an Besprechungstisch, Flipchart im Hintergrund.
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Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

  • Wesentliche Ziele

    Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

    Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

  • Anmeldung zu Schulungen

    Anmelden zu den Schulungsveranstaltungen können Sie sich hier: diana.salomon@lasv.brandenburg.de

    Anmelden zu den Schulungsveranstaltungen können Sie sich hier: diana.salomon@lasv.brandenburg.de


  • Informationen zu Inhouse Schulungen

    Allgemeines
    Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen werden nur zur Verfügung gestellt, wenn die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

    Die Veranstaltung wird nur durchgeführt, wenn der Veranstaltungsort im Bundesland Brandenburg liegt und die anfragende Organisation ihren Sitz im Bundesland Brandenburg hat.

    Bei Organisationen, die bundesweit tätig sind, wird eine Schulung dann als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg durchgeführt, wenn der Tagungsort in Brandenburg liegt.

    Die Inhouse-Schulung sowie eine Inhouse-Veranstaltung kann vom LASV nur unterstützt werden, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen aus dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, derArbeitgebenden oder Inklusionsbeauftragten erreicht wird (s.u.).

    Anfragen sind mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Der Anfrage sind der Termin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der geplanten Teilnehmer (bei Inhouse-Schulungen namentlich und mit Funktionsbezeichnung) beizufügen.

    Die Organisation und die Auswahl eines Referenten / einer Referentin erfolgt über das Integrationsamt beim LASV.
    Einladungen und Teilnahmebescheinigungen erfolgen nicht über das LASV-Integrationsamt und sind durch die anfragende Organisation auszustellen und zu übergeben.

    Kostenübernahme
    Das Integrationsamt beim LASV trägt die Honorar- und Fahrtkosten des Referenten / der Referentin. Sofern Kosten für eine Unterbringung und Seminarpauschalen anfallen, werden die für den Referenten / die Referentin durch das LASV-Integrationsamt übernommen.
    Alle darüber hinaus anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Unterbringung / Verpflegung der Teilnehmenden, Raummieten und Tagungstechnik sind durch die anfragende Organisation zu übernehmen.

    Inhouse-Veranstaltungen
    Bei einer Inhouse-Veranstaltung handelt es sich z.B. um die Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Diese werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant. Präsenz-Veranstaltungen finden in den eigenen Räumlichkeiten der anfragenden Organisation statt bzw. werden
    durch die anfragende Organisation angemietet und finanziert. Ebenfalls besteht die Möglichkeit an OnlineVeranstaltungen der anfragenden Organisation teilzunehmen.

    Innerbetriebliche Veranstaltungen, die von den Betrieben und Dienststellen selbst organisiert werden, können durch das Integrationsamt beim LASV durch kurze Fachvorträge zu unseren Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unterstützt werden.
    Das Integrationsamt stellt den Referenten / die Referentin zur Verfügung.

    Inhouse-Schulungen
    Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Die verschiedenen Schulungen sind nicht miteinander kombinierbar und pro Inhouse-Schulung kann nur eine Veranstaltung angeboten werden. Inhouse-Schulungen werden ausschließlich zu den Kursen mit Inhalten des SGB IX (Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (2 Tage), BEM-Grundlagen (1 Tag), die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (1 Tag), SGB IX im Personalmangement (1 Tag) und Inklusionsvereinbarung (1 Tag)) angeboten.
    Die anfragende Organisation plant Inhouse-Schulungen eigenständig. Sie organisiert und finanziert die Räumlichkeiten im Unternehmen bzw. in einer externen Tagungsstätte. Die anfragende Organisation ist für eine barrierefreie / barrierearme Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Die Schulungsveranstaltungen können online oder in Präsenz durchgeführt werden.
    Es ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen, aus der durch das LASV-Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte) mit Beantragung der Inhouse-Schulung namentlich und mit Funktionsbezeichnung vorzulegen. Im Anschluss an die Schulung erhält das Integrationsamt beim LASV eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Funktionsbezeichnung.
    Aufgrund von Gruppenarbeiten beträgt die maximale Teilnehmergröße des Grundkurses für Vertrauenspersonen maximal 16 Teilnehmer. Am Grundkurs dürfen nur Teilnehmer der vom Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte(r)) teilnehmen. Der Kurs SGB IX im Personalmanagement richtet sich exklusiv an die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebenden.  

    Bei den reinen Informationsveranstaltungen (BEM, Wahl der SBV, Inklusionsvereinbarung) sind auch größere Gruppen möglich. Hier können ab dem 11. Teilnehmer, auch andere Funktionsträger des Betriebes / der Dienststelle (z.B. BEM-Beauftragte) an der Veranstaltung teilnehmen.
    Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen den Referenten / die Referentin.

    Allgemeines
    Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen werden nur zur Verfügung gestellt, wenn die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

    Die Veranstaltung wird nur durchgeführt, wenn der Veranstaltungsort im Bundesland Brandenburg liegt und die anfragende Organisation ihren Sitz im Bundesland Brandenburg hat.

    Bei Organisationen, die bundesweit tätig sind, wird eine Schulung dann als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg durchgeführt, wenn der Tagungsort in Brandenburg liegt.

    Die Inhouse-Schulung sowie eine Inhouse-Veranstaltung kann vom LASV nur unterstützt werden, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen aus dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, derArbeitgebenden oder Inklusionsbeauftragten erreicht wird (s.u.).

    Anfragen sind mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Der Anfrage sind der Termin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der geplanten Teilnehmer (bei Inhouse-Schulungen namentlich und mit Funktionsbezeichnung) beizufügen.

    Die Organisation und die Auswahl eines Referenten / einer Referentin erfolgt über das Integrationsamt beim LASV.
    Einladungen und Teilnahmebescheinigungen erfolgen nicht über das LASV-Integrationsamt und sind durch die anfragende Organisation auszustellen und zu übergeben.

    Kostenübernahme
    Das Integrationsamt beim LASV trägt die Honorar- und Fahrtkosten des Referenten / der Referentin. Sofern Kosten für eine Unterbringung und Seminarpauschalen anfallen, werden die für den Referenten / die Referentin durch das LASV-Integrationsamt übernommen.
    Alle darüber hinaus anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Unterbringung / Verpflegung der Teilnehmenden, Raummieten und Tagungstechnik sind durch die anfragende Organisation zu übernehmen.

    Inhouse-Veranstaltungen
    Bei einer Inhouse-Veranstaltung handelt es sich z.B. um die Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Diese werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant. Präsenz-Veranstaltungen finden in den eigenen Räumlichkeiten der anfragenden Organisation statt bzw. werden
    durch die anfragende Organisation angemietet und finanziert. Ebenfalls besteht die Möglichkeit an OnlineVeranstaltungen der anfragenden Organisation teilzunehmen.

    Innerbetriebliche Veranstaltungen, die von den Betrieben und Dienststellen selbst organisiert werden, können durch das Integrationsamt beim LASV durch kurze Fachvorträge zu unseren Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unterstützt werden.
    Das Integrationsamt stellt den Referenten / die Referentin zur Verfügung.

    Inhouse-Schulungen
    Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Die verschiedenen Schulungen sind nicht miteinander kombinierbar und pro Inhouse-Schulung kann nur eine Veranstaltung angeboten werden. Inhouse-Schulungen werden ausschließlich zu den Kursen mit Inhalten des SGB IX (Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (2 Tage), BEM-Grundlagen (1 Tag), die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (1 Tag), SGB IX im Personalmangement (1 Tag) und Inklusionsvereinbarung (1 Tag)) angeboten.
    Die anfragende Organisation plant Inhouse-Schulungen eigenständig. Sie organisiert und finanziert die Räumlichkeiten im Unternehmen bzw. in einer externen Tagungsstätte. Die anfragende Organisation ist für eine barrierefreie / barrierearme Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Die Schulungsveranstaltungen können online oder in Präsenz durchgeführt werden.
    Es ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen, aus der durch das LASV-Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte) mit Beantragung der Inhouse-Schulung namentlich und mit Funktionsbezeichnung vorzulegen. Im Anschluss an die Schulung erhält das Integrationsamt beim LASV eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Funktionsbezeichnung.
    Aufgrund von Gruppenarbeiten beträgt die maximale Teilnehmergröße des Grundkurses für Vertrauenspersonen maximal 16 Teilnehmer. Am Grundkurs dürfen nur Teilnehmer der vom Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte(r)) teilnehmen. Der Kurs SGB IX im Personalmanagement richtet sich exklusiv an die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebenden.  

    Bei den reinen Informationsveranstaltungen (BEM, Wahl der SBV, Inklusionsvereinbarung) sind auch größere Gruppen möglich. Hier können ab dem 11. Teilnehmer, auch andere Funktionsträger des Betriebes / der Dienststelle (z.B. BEM-Beauftragte) an der Veranstaltung teilnehmen.
    Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen den Referenten / die Referentin.

  • BIH-Akademie

    Die Integrations- und Inklusionsämter erweitern ihr Schulungsangebot um orts- und zeitunabhängige Online-Selbstlernkurse. In der digitalen Lernwelt der BIH können sich Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Betriebs-/Personalräte und Mitarbeitende im Personalbereich flexibel weiterbilden.

    Zum Start werden zwei Selbstlernkurse angeboten: Im Selbstlernkurs „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ erfahren die Teilnehmenden mehr über die Rechtsgrundlagen, die Vorbereitung und den Ablauf einer Versammlung. Die Vertrauenspersonen Solveig, Andrea und Michael führen durch die Themen. Dabei geben sie auch ganz praktische Moderationstipps und Empfehlungen für Situationen, in denen nicht alles wie geplant läuft.

    Im Selbstlernkurs „SGB IX im Personalmanagement“ geht es um die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung und die Pflichten des Arbeitgebers. In 7 Schritten erhalten Lernende einen guten Überblick über das Schwerbehindertenrecht im SGB IX, das im Personalmanagement wichtig ist.

    Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

    Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

    Die Integrations- und Inklusionsämter erweitern ihr Schulungsangebot um orts- und zeitunabhängige Online-Selbstlernkurse. In der digitalen Lernwelt der BIH können sich Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Betriebs-/Personalräte und Mitarbeitende im Personalbereich flexibel weiterbilden.

    Zum Start werden zwei Selbstlernkurse angeboten: Im Selbstlernkurs „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ erfahren die Teilnehmenden mehr über die Rechtsgrundlagen, die Vorbereitung und den Ablauf einer Versammlung. Die Vertrauenspersonen Solveig, Andrea und Michael führen durch die Themen. Dabei geben sie auch ganz praktische Moderationstipps und Empfehlungen für Situationen, in denen nicht alles wie geplant läuft.

    Im Selbstlernkurs „SGB IX im Personalmanagement“ geht es um die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung und die Pflichten des Arbeitgebers. In 7 Schritten erhalten Lernende einen guten Überblick über das Schwerbehindertenrecht im SGB IX, das im Personalmanagement wichtig ist.

    Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

    Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

  • Bestellmöglichkeit Publikationen

    Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

    Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

  • Publikationen: BIH

    Publikationen: ZB Lexikon

    Publikationen: ZB Lexikon

    Publikationen: ZB Gesetze

    Publikationen: ZB Gesetze

    Publikationen: ZB Ratgeber

    Publikationen: ZB Ratgeber

    Publikationen: ZB Spezial

    Publikationen: ZB Spezial

    Publikationen: ZB Info

    Publikationen: ZB Info

    Publikation: ZB Digitalmagazin

    Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

    Publikation: ZB Digitalmagazin

    Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Claudia
    Nachname:
    Poets
    Position:
    Dezernentin Integrationsamt
    E-Mail:
    claudia.poets@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 549
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Diana
    Nachname:
    Salomon
    E-Mail:
    Diana.Salomon@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 143
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jeanette
    Nachname:
    Raden
    E-Mail:
    jeanette.raden@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 238