„Pakt für Pflege“: Förderzeitraum für Maßnahmen von „Pflege vor Ort“ wird bis Ende 2023 verlängert

- Erschienen am 16.05.2022

Eine der vier zentralen Säulen des Pakts für Pflege ist das Förderprogramm „Pflege vor Ort“. Das Sozialministerium hat die zugehörige „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ geändert und den Förderzeitraum für Maßnahmen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Kommunen in Brandenburg können damit ab sofort ihre Anträge auch für das Jahr 2023 beim Landesamt für Soziales und Versorgung stellen.

Mit dem Förderprogramm "Pflege vor Ort" sollen Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Pflegepolitik gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Bislang haben 16 Landkreise und kreisfreie Städte sowie 105 von 199 antragsberechtigten Ämtern, Verbandsgemeinden, etc. Förderanträge gestellt, die auch alle bewilligt wurden.

Insgesamt wurden für die Projekte bisher rund 5,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eingesetzt wurde das Geld in der Praxis unter anderem für Netzwerkaktivitäten und Ideenwerkstätten, für die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen (z.B. alltagsunterstützende Angebote, Helferkreise, Nachbarschaftshilfen, Information und Beratung, Schulungen für helfende Personen), für die Verbesserung von Teilhabe pflegebedürftiger Menschen (z.B. an, Sport- und Mittagsangeboten) sowie für speziell auf pflegebedürftige Menschen zugeschnittene Mobilitätsangebote.

Weitere Informationen dazu sowie alle nötigen Antragsformulare finden Sie auf folgender Seite: https://lasv.brandenburg.de/pakt-fuer-pflege.

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Datum
16.05.2022
Rubrik
Allgemeines