Neues Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“ startet

- Erschienen am 17.06.2022

Schwerbehinderte Menschen werden bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg weiter unterstützt. Dafür haben nun die Sozialministerin Ursula Nonnemacher, Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), die Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA)“ unterzeichnet. Bis zum 31. Dezember 2023 soll damit erreicht werden:

  • 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen,
  • 150 neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstartern mit einer Schwerbehinderung,
  • 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert/erhalten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz in Brandenburg können beim Integrationsamt im LASV Anträge auf Förderleistungen stellen. So gibt es zum Beispiel für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz bis zu 10.000 Euro. Für jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen, der auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 25.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden.

Für jeden schwerbehinderten langzeitarbeitslosen Menschen oder jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 35.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden. Für neue Arbeitsplätze für Berufsstarterinnen und Berufsstarter kann jeweils ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro gewährt werden.

Mit einer Inklusionsprämie von 5.000 Euro wird die Entfristung von Arbeitsverhältnissen gefördert. Auch teambildende Maßnahmen, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis innerhalb eines Teams, in dem der/die schwerbehinderte Beschäftigte arbeitet, erhöhen, können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.
Mit dem neuen Landesförderprogramm werden auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert. So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarter*innen. Schwerbehinderten Auszubildenden können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Und schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, 1.000 Euro.

Für die Finanzierung stehen insgesamt sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Pressemitteilung.

Die Antragsformulare stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung. In dringlichen Angelegenheiten können Sie diese direkt bei Frau Jeanette Raden, jeanette.raden@lasv.brandenburg,de, anfordern.

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Datum
17.06.2022
Rubrik
Allgemeines