Erstattung von Ausgaben zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

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Seit dem 1. Januar 2024 ist das LASV zuständig für die Kostenerstattung gemäß ASP-Billigkeitsrichtlinie vom 22. November 2023.

Dies betrifft die Abrechnungen ab dem I. Quartal 2024. Für die Endabrechnung 2023 ist weiterhin das LAVG zuständig.

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Seit dem 1. Januar 2024 ist das LASV zuständig für die Kostenerstattung gemäß ASP-Billigkeitsrichtlinie vom 22. November 2023.

Dies betrifft die Abrechnungen ab dem I. Quartal 2024. Für die Endabrechnung 2023 ist weiterhin das LAVG zuständig.

  • Aktuelle Informationen

    Die Antrags- und Abrechnungsformulare, mit den dazugehörigen Erläuterungen, wurden aktualisiert und sind nun abrufbar.

    Die Antrags- und Abrechnungsformulare, mit den dazugehörigen Erläuterungen, wurden aktualisiert und sind nun abrufbar.


  • Antragsformulare

    Die Abrechnungen des ersten bis dritten Quartals sind jeweils zum 15. des Folgemonats beim LASV einzureichen.

    Für das vierte Quartal sind Abrechnungen bis zum Stichtag 31. Oktober 2024 spätestens am 15. November 2024 einzureichen.

    Die Abrechnung für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis 31. Dezember 2024 ist spätestens am 20. Januar 2025 beim LASV einzureichen.

    Die Jahresendabrechnung ist spätestens bis zum 20. Januar 2025 vorzulegen.

    Die Abrechnungen des ersten bis dritten Quartals sind jeweils zum 15. des Folgemonats beim LASV einzureichen.

    Für das vierte Quartal sind Abrechnungen bis zum Stichtag 31. Oktober 2024 spätestens am 15. November 2024 einzureichen.

    Die Abrechnung für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis 31. Dezember 2024 ist spätestens am 20. Januar 2025 beim LASV einzureichen.

    Die Jahresendabrechnung ist spätestens bis zum 20. Januar 2025 vorzulegen.

  • Weiterführende Informationen

    Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist amtlich vom Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 festgestellt worden. Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese auf Hausschweinbestände übertritt.

    Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine, ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

    Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des MSGIV unter Themen / Verbraucherschutz / Veterinärwesen zu finden.

    Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist amtlich vom Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 festgestellt worden. Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese auf Hausschweinbestände übertritt.

    Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine, ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

    Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des MSGIV unter Themen / Verbraucherschutz / Veterinärwesen zu finden.

  • Gesetzliche Grundlagen