Feststellungsverfahren

Schwerbehindertenausweis halb verdeckt in Hosentasche
© stock.adobe.com

Das Feststellungsverfahren ist wesentlicher Bestandteil der Prüfung und Einstufung eines Antrags auf Feststellung einer Behinderung. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgt:

Schwerbehindertenausweis halb verdeckt in Hosentasche
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Das Feststellungsverfahren ist wesentlicher Bestandteil der Prüfung und Einstufung eines Antrags auf Feststellung einer Behinderung. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgt:

  • die Feststellung einer Behinderung

    Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

    Dabei sind das Ausmaß und die Art der Behinderung von Bedeutung und nicht deren Ursache.

    Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrecht wird festgestellt, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

    Dabei sind das Ausmaß und die Art der Behinderung von Bedeutung und nicht deren Ursache.

  • die Feststellung des Grades der Behinderung

    Das Vorliegen der Behinderung und deren Ausmaß werden als sogenannter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.

    Eingeteilt wird der GdB in einer Skala in 10er Schritten, beginnend bei 20 und endend bei 100. Je höher der GdB, desto umfangreicher sind die Behinderungen und damit auch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

    Das Vorliegen der Behinderung und deren Ausmaß werden als sogenannter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt.

    Eingeteilt wird der GdB in einer Skala in 10er Schritten, beginnend bei 20 und endend bei 100. Je höher der GdB, desto umfangreicher sind die Behinderungen und damit auch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

  • die Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen

    Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein GdB von wenigstens 50 vorliegt. Sie haben dann Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Bei Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck.

    Rechtliche Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis ergeben sich aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV).

    Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein GdB von wenigstens 50 vorliegt. Sie haben dann Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Bei Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck.

    Rechtliche Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis ergeben sich aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV).

Die Mitarbeiter*innen des LASV stehen Ihnen telefonisch in unserem Service-Center oder auch persönlich in unseren Bürgerbüros für weitere Informationen und zur Beantwortung von Fragen gern zur Verfügung.

Die Mitarbeiter*innen des LASV stehen Ihnen telefonisch in unserem Service-Center oder auch persönlich in unseren Bürgerbüros für weitere Informationen und zur Beantwortung von Fragen gern zur Verfügung.