Eingliederungshilfe/­Sozialhilfe

Gruppe von Menschen am Konferenztisch.
© stock.adobe.com

Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz

Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.

Gruppe von Menschen am Konferenztisch.
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Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz

Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.

  • Weiterführende Informationen

    Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe

    Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:

    • Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
    • Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
    • Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
    • Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
    • Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
    • Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
    • Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
    • Organisation und Durchführung von Fortbildungen
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX

    Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:

    • Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
    • Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
    • Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
    • Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
    • Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
    • Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
    • Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
    • Organisation und Durchführung von Fortbildungen
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX
  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe

    Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:

    • Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
    • Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII

    Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:

    • Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
    • Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
    • Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII
  • Weitere Aufgaben

    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
    • Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
    • Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
    • Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
    • Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
    • Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
    • Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)