Integrationsamt
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
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Wege in Arbeit - Es lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
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Ganz aktuell bei uns
NEU für Arbeitgeber – gilt ab 01.01.2024 der 4. Staffelbetrag zur Ausgleichsabgabe
Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe wurde für sog. Null-Beschäftiger – das sind Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen eingeführt. Sie ist erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich:
ab 60 Arbeitsplätzen 720 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz,
weniger als 60 Arbeitsplätzen 410 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz,
weniger als 40 Arbeitsplätzen 210 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Weitere Informationen zum Thema Ausgleichsabgabe erhalten Sie hier
NEU für Arbeitgeber – gilt ab 01.01.2024 der 4. Staffelbetrag zur Ausgleichsabgabe
Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe wurde für sog. Null-Beschäftiger – das sind Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen eingeführt. Sie ist erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich:
ab 60 Arbeitsplätzen 720 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz,
weniger als 60 Arbeitsplätzen 410 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz,
weniger als 40 Arbeitsplätzen 210 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
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Leitung
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Susann
- Nachname:
- Röming
- Position:
- Leiterin des Integrationsamtes
- E-Mail:
- susann.roeming@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 314
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Integrationsamt
- E-Mail:
- claudia.poets@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
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Zentrale Ansprechpartner an den Standorten
Teamkoordinator Cottbus
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Mario
- Nachname:
- Rönisch
- E-Mail:
- mario.roenisch@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 377
Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Regina
- Nachname:
- Unger
- E-Mail:
- Regina.Unger@ LASV.Brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 456
Teamkoordinator Potsdam
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Kai
- Nachname:
- Arlt
- E-Mail:
- Kai.Arlt@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 222
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Der Integrationsfachdienst
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Informationen für Arbeitgeber
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Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
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Informationen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren. -
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/